Aufgrund der nicht mehr gewährleisteten Standsicherheit des ursprünglichen Brückenbauwerks sowie erheblicher Mängel in puncto Oberbau, Fahrstreifenbreiten und Sichtverhältnissen im angrenzenden Straßenraum entschied sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zu einer Kompletterneuerung des Streckenabschnitts.
Der geplante Neubau sieht im Wesentlichen die Errichtung eines Straßenquerschnittes mit 5,00 bis 5,50m Breite vor. Im Rahmen der Umplanung wurde die höhengleiche Anbindung der beiden Straßen zueinander optimiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Durch eine zwischenzeitliche Sperrung der vorhandenen Brücke erhielt eine zügige Planung und Umsetzung höchste Priorität. Besonderes Augenmerk lag zudem auf einer Kompromissfindung zwischen Sicherheit, Landschaftsschutz und Wirtschaftlichkeit.
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 40 ff. HOAI 2009, LP 1 bis 6
Objektplanung Verkehrsanlagen § 44 ff. HOAI 2009, LP 1 bis 5
Fachplanung Tragwerksplanung § 48 ff. HOAI 2009, LP 1 bis 3
Vermessungstechnische Leistungen Anlage 1 HOAI 2009, LP 1 bis 3 und 6
Flächenplanung Landschaftsplanung § 22 ff. HOAI 2009, LP 1 bis 5
FFH Verträglichkeitsprüfung
Fachbeitrag § 10 LNatSchG
Fachbeitrag § 44 BNatSchG
Vorprüfung § 3c UVPG
Honorarzone II (Verkehrsanlage)
Honorarzone III (Ingenieurbauwerke)
Neubau Kreisstraße 48: 33 m
Neubau Kreisstraße 133: 240 m
Neubau Brückenbauwerk: 55 m
Erdarbeiten/Aushub: 1.250 m³
Oberflächenaufbruch und
-wiederherstellung: 2.875 m²