Landespflegerische Aspekte spielen in unserem Tätigkeitsbereich eine sehr große Rolle. Hierfür sorgen europarechtliche Naturschutzbestimmungen sowie die im nationalen Gesetz verankerten Bestimmungen für den Natur- und Artenschutz.
Für fast jede Planung einer größeren Baumaßnahme ist eine landespflegerische Begleitplanung und / oder Ausgleichsplanung erforderlich.
Der bewusstere Umgang mit unserer Natur hat aber auch dafür gesorgt, dass neben den begleitenden Maßnahmen, immer häufiger eigenständige Projekte zur Renaturierung von Landschaftsteilen und Gewässern enstehen.
Optimierung Betriebs- und Wertstoffhof Nauroth
Ausbau der K48/K133 bei Thal mit Brücke über die Nister
Errichtung einer 600 m Schießbahn
Erschließung Stadtmitte Herdorf – Straßen- und Tiefbauarbeiten, Aussenanlagengestaltung