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Mit dem Beschluss der neuen Landesbauordnung hat der NRW-Landtag am 12. Juli 2018 viele grundlegende Änderungen auf den Weg gebracht, u. a. den „Qualifizierten Tragwerksplaner“. Seit Januar 2019 gilt mit der neuen Bauordnung (BauO NRW 2018) eine Listenführung für qualifizierte Tragwerksplaner. Die Konsequenz ist, dass danach Standsicherheits-nachweise für bauliche Anlagen nur noch von Personen aufgestellt werden, die über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügen und in die Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner (qTWP) eingetragen sind, § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018.
Neben der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen nehmen qTWP auch Aufgaben im Zusammenhang mit der anzeigepflichtigen Beseitigung baulicher Anlagen wahr. Bei bestimmten Gebäudearten, u. a. bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, bescheinigen qTWP außerdem die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Standsicherheitsnachweis anhand stichprobenhafter Kontrollen vor Ort.
Mit diesen Regelungen entspricht der Gesetzgeber den langjährigen Forderungen der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure, für Standsicherheitsnachweise eine Qualitätssicherung zu gewährleisten. Auch wird der Qualitätsanspruch von Bauherren auf ein den bautechnischen Regeln entsprechend geplantes und ausgeführtes, standsicheres Bauwerk gestärkt.
Für BRENDEBACH INGENIEURE ist Qualität die Basis des Erfolges und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Daher achten wir auf die stetige Fortbildung und Qualifizierung unserer Ingenieurinnen und Ingenieure.
Aus unserer Hochbauabteilung wurden neben den Kollegen aus der Prüfung die folgenden sechs Ingenieure in die Liste der qTWP eingetragen.
Aus der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Aus der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen