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Ab 01.01.2019 gilt die neue Bauordnung in NRW

Es ist geschafft: Nordrhein-Westfalen hat eine neue Landesbauordnung. Der Landtag hat das Baurechtmodernisierungsgesetz (BauModG) im Juli 2018 beschlossen. In Kraft treten wird das reformierte Bauordnungsrecht zum 1. Januar 2019.

Es soll ein Klima für mehr Neubau im Land schaffen. Das neue Gesetz lichtet den Bürokratiedschungel, kappt unnötige Baukostensteigerungen und schafft Raum für barrierefreies Wohnen, so die Intention. Eine solch umfassende Änderung der Landesbauordnung hat es seit Jahrzenten in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben.

Beispielsweise wird die Innenverdichtung der Städte gefördert: Die Nachverdichtung, die Aufstockung und der Ausbau von  Wohngebäuden sind künftig leichter möglich. Das Abstandsflächenrecht wird reformiert und erlaubt künftig eine dichtere Bebauung. Damit soll insbesondere der Grundstücksknappheit in den Großstädten und Ballungsräumen begegnet werden.

Außerdem macht die neue Landesbauordnung für den Geschosswohnungsbau ein barrierefreies Bauen zum Standard. Alle Etagenwohnungen (Gebäudeklasse 3 und höher) müssen künftig barrierefrei geplant werden. Im Gegenzug entfällt die feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen.

Das Land wird dafür sorgen, dass einheitliche Anforderungen für die Barrierefreiheit gegeben sind. Dafür wird NRW als letztes deutsches Bundesland die einschlägigen DIN-Normen für barrierefreies Bauen durch Verwaltungsvorschriften als technische Baubestimmungen einführen. Schließlich kann nur dann barrierefrei gebaut werden, wenn genau definiert ist, was denn eigentlich barrierefrei sein soll.

Außerdem bleibt in der neuen Bauordnung das sogenannte Freistellungsverfahren erhalten. Das Festhalten am Freistellungsverfahren birgt eine erhebliche bürokratische Erleichterung für Bauherren. Beispielsweise muss nicht mehr für jedes Reihenhaus eine eigene Baugenehmigung eingeholt werden. Das hilft, schneller und kostengünstiger zu bauen. Unter die Freistellungsregelung fallen beispielsweise Gartenlauben, Garagen und eben auch Wohnhäuser mit maximal zwei Wohnungen.

Wer eine Bauvorlage einreicht, bekommt in Zukunft zunächst eine Vollständigkeitsprüfung vom Bauamt. Binnen zwei Wochen muss die Behörde den Antragssteller informieren, wenn seine Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Behörde muss die Gründe nennen und den Antragsteller auffordern, den Antrag nachzubessern. Außerdem müssen die Bauämter künftig Rechenschaft darüber ablegen, wie lange die Baugenehmigungsverfahren durchschnittlich dauern. Grund sind die teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten, von denen immer wieder berichtet wird. Die neue Bauordnung denkt auch bereits an die digitale Zukunft: sie regelt, dass die Wahrung der Schriftform im Genehmigungsverfahren auch auf elektronischem Wege geschehen kann!

Insgesamt passt das Baurechtsmodernisierungsgesetz die Landesbauordnung an die Musterbauordnung an, auf die sich die deutschen Länder verständigt hatten. Die großen Unterschiede zwischen den Vorschriften der einzelnen Länder werden dadurch verkleinert – auch das ist ein Beitrag zur Verringerung der Bürokratie. Besonders im Bereich der Abstandsflächen und beim vorbeugenden Brandschutz hat dies zu einigen Anpassungen der NRW-Bauordnung geführt.

Weitere Informationen sowie den Gesetzentwurf der Landesregierung und die Beschlussempfehlung des Fachausschusses finden Sie unter:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Landesbauordnung/index.jsp

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