Die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor: im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückeigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzten verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren zu lassen.
Der Bau des Regenrückhaltebeckens in der Ortsgemeinde Kurtscheid ist Bestandteil eines Kanalsanierungskonzeptes für das bestehende Mischwasserkanalnetz. Zur Entlastung des Kanalnetzes ist im Gewerbe-/Wohngebietgebiet in mehreren Sanierungsabschnitten die Umwandlung in ein Trennsystem vorgesehen. BRENDEBACH Ingenieure wurde von den Verbandsgemeindewerken Rengsdorf mit der Erstellung des Konzeptes und der Planung der Sanierungsabschnitte beauftragt. Durch die Umwandlung in ein Trennsystem wird für die Ableitung des Regenwassers in ein nahegelegenes Gewässer aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Rückhaltung erforderlich. Die Rückhaltung erfolgt durch ein offenes Regenrückhaltebecken als Erdbecken mit gedrosselter Ableitung in den Vorfluter. Das Becken wird durch Realisierung des II./ III. Bauabschnittes im Jahr 2008 in Betrieb genommen.