Die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor: im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückeigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzten verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren zu lassen.
Der Wupperverband betreibt im kommunalen Grenzbereich der Städte Wuppertal, Ennepetal und Radevormwald die Stauanlage Beyenburg. BRENDEBACH Ingenieure erstellten im Rahmen einer Generalplanung für die Gesamtanlage zunächst die Genehmigungsunterlagen zum Neubau eines Fischaufstieges. Im Besonderen war die Neuanlage dem bestehenden Dammkörper der Stauanlage anzupassen, vorgefundene örtliche Zwangspunkte zu beachten sowie wasserbauliche und landespflegerische Grundlagen zu erheben. Im Rahmen des vom LAWA getragenen Wanderfischprogramms sind bauliche Optionen zur Quantitätsbestimmung ausgeführt. Darüber hinaus waren hydraulische Berechnungen hinsichtlich Dimensionierung der Anlage sowie Mindestwassertiefen im Abflussquerschnitt "Wupperschleife" erforderlich.