Neubau eines Kanalbetriebs- und Rückhaltebecken für das Kanalsystem mit belasteten Abwässern (B-Kanalsystem)
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Wie sieht es bei Ihnen unter der Bodenplatte aus?
Die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor: im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückeigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzten verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren zu lassen.
Die Industriepark Troisdorf GmbH beauftragte BRENDEBACH Ingenieure in 2007 mit der Planung eines Rückhaltebeckens zur Speicherung von Abwasser aus einem Industriegebiet. Aufgabe war es ein möglichst großes Rückhaltevolumen bei einem minimalen Flächenbedarf bereitzustellen, da wegen der Entwicklung des Industriestandortes möglichst keinen brachliegenden Flächen in Anspruch genommen werden sollten. Als zusätzlich Funktion bietet das Rückhaltebecken eine Zwischenspeicherung von Kanalspülwasser mit einer vorgeschalteten Schlammentwässerung.