Landespflege und Artenschutz, Dr.-Herrmann-Fleck-Allee
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Wie sieht es bei Ihnen unter der Bodenplatte aus?
Die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor: im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückeigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzten verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren zu lassen.
Für BRENDEBACH Ingenieure bestand die besondere Aufgabenst. der Gesamtmaßnahme in:
Vorabentwicklung einer wirtschaftlichen Straßenbauplanung unter Berücksichtigung des bestehenden Fahrbahnkörpers
Beauftragung, Koordination und Auswertung von Fachgutachten zu den Themen "Landespflege", "Artenschutz", "Straßenoberbau" & "Geotechnik"
besondere Berücksichtigung landespflegerischer und artenschutzrechtlicher Aspekte sowohl in die Standortfestlegung des Rückhaltebeckens als auch in die Ausbauplanungen der Privatstraße
Kostenoptimierte Entwässerungsplanung und Beckenerrichtung in einer Kyrill-Brachfläche unter Berücksichtigung einer möglichen Aufteilung der Gesamtmaßnahme auf eine mehrjährige Umsetzungsphase
Festl. einer zulässigen Regenwasser-Einleitungsmenge in ein leistungsschwaches Gewässer