Die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor: im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückeigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzten verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren zu lassen.
Erschließung des Bebauungsplangebiet" Feldweg", Herdorf als Gesamterschließung im Endausbau. Die besondere Aufgabenstellung bestand in:
der Planung und Bemessung des Entwässerungssystems bei geologisch schwierigen Rahmenbedingungen, bestehend aus: Mulden-Rigolensystem kombiniert mit direkter Ableitung in Regenwasserkanal, Regenwasserkanalisation, Schmutzwasserkanalisation
der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden
der Straßenplanung unter Beachtung der Vorgaben des Bebauungsplanes sowie der bestehenden Wohnbebauung im Feldweg
der Planung der Wasserversorgungsanlagen unter Berücksichtigung der bestehenden Gashoch- und mitteldruckleitungen
Endausbau des gesamten Gebietes, d.h. Versorgungsträger werden im Vorfeld auf die Baugrundstücke mit rausgelegt