Die aktuelle Gesetzeslage schreibt vor: im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Jeder Grundstückeigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzten verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und ggf. sanieren zu lassen.